Kulturpflanzenregelung; Informationen für das Anbaujahr 1999

Der EU-Agrarrat hat in seiner Sitzung vom 22. bis 25. Juni 1998 beschlossen, daß im Rahmen der Kulturpflanzenregelung:

  1. der Flächenstillegungssatz für das nächste Jahr 10 % betragen soll (die freiwillige Stillegung bleibt wie bisher unangetastet)
  2. die zweijährige Mindestbewirtschaftungszeit bei der konjunkturellen Flächenstillegung aufgehoben werden soll
  3. für Grundflächenüberschreitungen aus dem Jahr 1998 keine Strafstillegung im nächsten Jahr zu erbringen ist.