Kulturpflanzenregelung; Informationen für das Anbaujahr
1999
Der EU-Agrarrat hat in seiner Sitzung vom 22. bis
25. Juni 1998 beschlossen, daß im Rahmen der Kulturpflanzenregelung:
- der Flächenstillegungssatz für das nächste Jahr
10 % betragen soll (die freiwillige Stillegung bleibt wie bisher unangetastet)
- die zweijährige Mindestbewirtschaftungszeit
bei der konjunkturellen Flächenstillegung aufgehoben werden soll
- für Grundflächenüberschreitungen aus dem Jahr
1998 keine Strafstillegung im nächsten Jahr zu erbringen ist.