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Schweizer entscheiden in Volksabstimmung über erneuerbare Energien Verschiedene
Fördermodelle stehen zur Auswahl - Öffnung des Strommarktes soll für
die heimischen Wasserkraftwerke erträglich gestaltet werden - Bauernverband
unterstützt "Solarrappen" |
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AgE.
BERN. In einer Volksabstimmung werden die Schweizer am 24. September über
die Zukunft ihrer Energieversorgung entscheiden. Dabei geht es um die
Frage, ob und in welchem Ausmaß erneuerbare Energien künftig gefördert
werden. Das Referendum gliedert sich in zwei Energievorlagen. In der ersten
Vorlage stimmen die Eidgenossen über die Volksinitiative "Solar-Energie"
und den Gegenentwurf des Parlaments für eine Förderabgabe ab. Die zweite
Vorlage betrifft eine ebenfalls vom Parlament vorgeschlagene Energielenkungsabgabe.
Alle Modelle sehen vor, fossile Energieträger und Atomstrom mit einer
Abgabe zu belegen. Unterschiede bestehen vor allem in der Höhe der Steuer
und der Mittelverwendung. Hintergrund ist die geplante Öffnung des schweizerischen
Strommarktes. Zurzeit unterhalten die Eidgenossen weit über 100 Wasserkraftwerke
mit einer Leistung von mehr als 10 MW. Die Anlagen sind über das ganze
Land verteilt. Nach der Marktöffnung wird jedoch billiger Strom aus dem
Ausland die Preise unter Druck setzen. Die Regierung geht davon aus, dass
die schweizerischen Wasserkraftwerke dem Wettbewerb ohne flankierende
Maßnahmen nicht gewachsen sind.
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Auch Biomasse profitiert Die
Volksinitiative "für einen Solarrappen" sieht eine Abgabe von 0,1 Rappen
(0,13 Pf) pro kWh Energie aus nicht erneuerbaren Quellen vor, die innerhalb
von fünf Jahren auf 0,5 Rappen (0,63 Pf) angehoben werden soll. Das geschätzte
Aufkommen von 750 Mio. sfr (943,9 Mio. DM) pro Jahr soll mindestens zur
Hälfte für die Förderung der Sonnenenergie eingesetzt werden, wobei darunter
auch die indirekte Nutzung der Sonnenenergie zum Beispiel über die Verbrennung
von Biomasse verstanden wird. Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen
soll hieraus nicht gefördert werden. Der Rest der Summe wird der Unterstützung
von Energiesparmaßnahmen dienen. Der Solarrappen soll 25 Jahre lang erhoben
werden. Die Volksinitiative wird unter anderem vom Schweizerischen Bauernverband
und der Schweizerischen Waldwirtschaft unterstützt. Der Gegenentwurf des
Parlaments sieht eine Förderabgabe in Höhe von 0,3 Rappen (0,38 Pf) pro
kWh vor, die für zehn bis 15 Jahre abgeführt werden soll. Die jährlichen
Einnahmen von durchschnittlich rund 450 Mio. sfr (566,3 Mio. DM) sollen
zu mindestens je einem Viertel für erneuerbare Energien, rationelle Energienutzung
und den Erhalt der Wasserkraft ausgegeben werden. |
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Industrie will keine Ökosteuer Der
Abstimmungsmodus ist kompliziert. Die Schweizer können in getrennten Fragen
beide Fördermodelle annehmen. Dann entscheidet das Ergebnis einer gleichzeitig
zu beantwortenden Stichfrage darüber, welcher der beiden Entwürfe in Kraft
gesetzt werden soll. Die zweite Vorlage und vierte Abstimmungsfrage betrifft
die so genannte Energielenkungsabgabe. Sie sieht vor, nicht erneuerbare
Energien gestaffelt mit bis zu 2 Rappen (2,52 Pf) pro kWh zu belasten.
Aus dem Ertrag sollen die Lohnnebenkosten verringert werden. Der Nationalrat
und der Ständerat haben die Energielenkungsabgabe befürwortet. Stimmt
in dem Referendum nun auch das Volk für dieses Modell, werden der Solarrappen
beziehungsweise die Förderabgabe nicht mehr erhoben, sobald die Energielenkungsabgabe
in Kraft tritt. Eine Kumulation der Abgaben soll es nicht geben. Darum
werden die Fördermittel für die erneuerbaren Energien in diesem Fall aus
dem Ertrag der Energielenkungsabgabe abgezweigt. Die Schweizer Industrie
lehnt jede Ökosteuer ab, obwohl für energieintensive Betriebe in allen
Modellen Ausnahmen vorgesehen sind. Ein Komitee "Wirtschaft gegen neue
Steuern auf Energie" bündelt die Lobbyarbeit der Industrie gegen die Energievorlagen.
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Umrechnungskurs:
1 sfr = 1,2585 DM |