Schweizer entscheiden in Volksabstimmung über erneuerbare Energien

Verschiedene Fördermodelle stehen zur Auswahl - Öffnung des Strommarktes soll für die heimischen Wasserkraftwerke erträglich gestaltet werden - Bauernverband unterstützt "Solarrappen"

AgE. BERN. In einer Volksabstimmung werden die Schweizer am 24. September über die Zukunft ihrer Energieversorgung entscheiden. Dabei geht es um die Frage, ob und in welchem Ausmaß erneuerbare Energien künftig gefördert werden. Das Referendum gliedert sich in zwei Energievorlagen. In der ersten Vorlage stimmen die Eidgenossen über die Volksinitiative "Solar-Energie" und den Gegenentwurf des Parlaments für eine Förderabgabe ab. Die zweite Vorlage betrifft eine ebenfalls vom Parlament vorgeschlagene Energielenkungsabgabe. Alle Modelle sehen vor, fossile Energieträger und Atomstrom mit einer Abgabe zu belegen. Unterschiede bestehen vor allem in der Höhe der Steuer und der Mittelverwendung. Hintergrund ist die geplante Öffnung des schweizerischen Strommarktes. Zurzeit unterhalten die Eidgenossen weit über 100 Wasserkraftwerke mit einer Leistung von mehr als 10 MW. Die Anlagen sind über das ganze Land verteilt. Nach der Marktöffnung wird jedoch billiger Strom aus dem Ausland die Preise unter Druck setzen. Die Regierung geht davon aus, dass die schweizerischen Wasserkraftwerke dem Wettbewerb ohne flankierende Maßnahmen nicht gewachsen sind.

Auch Biomasse profitiert

Die Volksinitiative "für einen Solarrappen" sieht eine Abgabe von 0,1 Rappen (0,13 Pf) pro kWh Energie aus nicht erneuerbaren Quellen vor, die innerhalb von fünf Jahren auf 0,5 Rappen (0,63 Pf) angehoben werden soll. Das geschätzte Aufkommen von 750 Mio. sfr (943,9 Mio. DM) pro Jahr soll mindestens zur Hälfte für die Förderung der Sonnenenergie eingesetzt werden, wobei darunter auch die indirekte Nutzung der Sonnenenergie zum Beispiel über die Verbrennung von Biomasse verstanden wird. Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen soll hieraus nicht gefördert werden. Der Rest der Summe wird der Unterstützung von Energiesparmaßnahmen dienen. Der Solarrappen soll 25 Jahre lang erhoben werden. Die Volksinitiative wird unter anderem vom Schweizerischen Bauernverband und der Schweizerischen Waldwirtschaft unterstützt. Der Gegenentwurf des Parlaments sieht eine Förderabgabe in Höhe von 0,3 Rappen (0,38 Pf) pro kWh vor, die für zehn bis 15 Jahre abgeführt werden soll. Die jährlichen Einnahmen von durchschnittlich rund 450 Mio. sfr (566,3 Mio. DM) sollen zu mindestens je einem Viertel für erneuerbare Energien, rationelle Energienutzung und den Erhalt der Wasserkraft ausgegeben werden.

Industrie will keine Ökosteuer

Der Abstimmungsmodus ist kompliziert. Die Schweizer können in getrennten Fragen beide Fördermodelle annehmen. Dann entscheidet das Ergebnis einer gleichzeitig zu beantwortenden Stichfrage darüber, welcher der beiden Entwürfe in Kraft gesetzt werden soll. Die zweite Vorlage und vierte Abstimmungsfrage betrifft die so genannte Energielenkungsabgabe. Sie sieht vor, nicht erneuerbare Energien gestaffelt mit bis zu 2 Rappen (2,52 Pf) pro kWh zu belasten. Aus dem Ertrag sollen die Lohnnebenkosten verringert werden. Der Nationalrat und der Ständerat haben die Energielenkungsabgabe befürwortet. Stimmt in dem Referendum nun auch das Volk für dieses Modell, werden der Solarrappen beziehungsweise die Förderabgabe nicht mehr erhoben, sobald die Energielenkungsabgabe in Kraft tritt. Eine Kumulation der Abgaben soll es nicht geben. Darum werden die Fördermittel für die erneuerbaren Energien in diesem Fall aus dem Ertrag der Energielenkungsabgabe abgezweigt. Die Schweizer Industrie lehnt jede Ökosteuer ab, obwohl für energieintensive Betriebe in allen Modellen Ausnahmen vorgesehen sind. Ein Komitee "Wirtschaft gegen neue Steuern auf Energie" bündelt die Lobbyarbeit der Industrie gegen die Energievorlagen.

Umrechnungskurs: 1 sfr = 1,2585 DM


Quelle: AGRA-EUROPE 34/00, 21. August 2000