Biomasseenergie jetzt per Gesetz gut bezahlt

Es verpflichtet die Stromversorger, berichtete Oettel, jede Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien zu Festpreisen abzunehmen. Für Anlagen bis 500 kW elektrisch bedeutet das eine Vergütung von 20 Pf/kWh, bis 5 MW 18 und bis 20 MW elektrische Leistung 17 Pf/kWh. Diese Regelung soll helfen, den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2010 auf rund zehn Prozent zu verdoppeln - das Weißbuch der EU sieht bis 2010 eine Steigerung auf 12 % vor. Weitere Verbesserungen sind: Die Kosten für das Betreiben und Erweitern des Leitungsnetzes haben die Netzbetreiber zu bezahlen. Die Anschlussanlagen müssen nicht mehr zwangsweise vom Netzbetreiber installiert werden. Vielmehr kann man sich dazu verschiedene Angebote einholen. Damit hat Deutschland laut Oettel das weltweit modernste Gesetz in diesem Bereich. Die EU haut in dieselbe Kerbe: Sie will die energetische Nutzung von Biomasse vorantreiben. Weil gleichzeitig die staatlichen Ausgleichszahlungen von den Sparbemühungen nicht verschont bleiben - aktuelles Beispiel ist die Obergrenze beim Agrardiesel -, sieht Oettel so echte Einkommenschancen für die Landwirtschaft erwachsen.

Quelle: Bauernzeitung 11/2000