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Biomasse-Verordnung: Wo liegt
die Grenze zur Entsorgung?
(Quelle: C.A.R.M.E.N. 1.6.2000)
In
der Woche vom 22. bis 28. Mai wird es spannend für die Biomasse-Verordnung.
Nach den Bundesministerien, Ländern und Verbänden sind nun die
Parlamentarier am Zug. Ob die Verordnung vor der Sommerpause verabschiedet
werden kann, hängt vom Bundesrat ab. Am 10 Mai haben dem Vernehmen
nach die Ländervertreter zumindest keine grundsätzlichen Bedenken
angemeldet, Änderungsanträge könnten das Gesetzgebungsverfahren
jedoch verzögern. Ende Mai soll die angepaßte Verordnung vom
Bundestag verabschiedet werden.
Inzwischen wird munter spekuliert. Was darf rein, was bleibt draußen?
Zur Debatte stehen unter anderem Altholz, Biodiesel und Klärschlamm.
Der C.A.R.M.E.N.-Vertreter Gilbert Krapf warf bei der Anhörung am
12. Mai die grundsätzlich Frage auf, ob eine Negativliste nicht zweckdienlicher
als eine Positivliste sei, die zukünftige Entwicklungen nicht berücksichtigen
könne.
Starke Front gegen Klärschlamm
Strittiger "Beitrittskandidat" ist Klärschlamm: Die Biogas-Lobby
möchte ihn neben Alkoholen, Methanol aus der Biodieselproduktion,
Essigsäure aus der Vitaminherstellung, Prozesswasser, Haushalts und
Mischabwässern aufnehmen, wenn er denn in Biogas-Anlagen eingesetzt
wird. Für Klärschlamm macht sich auch die Bundesinitiative BioEnergie
(BBE) stark. Deren Geschäftsführer Norbert Geisen, nach möglichen
Imageschäden für den Biomasse-Begriff gefragt, weiß: "Das
ist ein schmaler Grat, auf dem wir wandeln". Für das Bundesumwelt-
und -landwirtschaftsministerium kommt Klärschlamm nicht in Frage.
"Wenn wir allen Dreck rein geben, geht das Image flöten", sagt Dr.
Gerhard Rech, Referatsleiter Nachwachsende Rohstoffe im Bundeslandwirtschaftsministerium
(BML). Rech weist darauf hin, dass die Hereinnahme von Klärschlamm
in die Verordnung gegen den Geist des EEG verstoße, in der tatsächlich
die Rede von den "sogenannten neuen Erneuerbaren Energien" ist. Auch der
Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) ist gegen diese Erweiterung."
Biodiesel (Rapsmethylester) auf der Positivliste begrüßten
nach Angaben verschiedener Verbandsvertreter nahezu alle Verbandvertreter.
Gerhard Rech vom BML befürchtet indes, dass die Parlamentarier "versuchen
werden, Biodiesel auszuschließen, weil sie der falschen Annahme
unterliegen, dass natives Rapsöl ökologisch besser als sei als
Biodiesel". Auch Bernhard Dreher vom Umweltbundesamt will nichts gegen
Biodiesel einwenden und verweist auf dessen Einsatz in einem BHKW im Berliner
Reichstag.
Welche Althölzer dürfen rein?
Stark belastete Althölzer schließt das EEG aus. Wo liegt die
Grenze? Das EEG hat pragmatisch formuliert: "Es kommt dem Gesetzgeber
im Ergebnis darauf an, dass mit dem jeweiligen Verfahren die in der Biomasse
enthaltenen Schadstoffe so weit wie möglich in den Reststoffen konzentriert
und nicht über den Luft- und Wasserpfad weiter verbreitet werden."
Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kommen
nur die Altholzkategorien A I und A II in Frage: naturbelassenes Holz
und gestrichenes, lackiertes und beschichtetes Holz sowie Sperrholz, Spanplatten,
Faserplatten und geleimtes Holz. Hochbelastete Hölzer, mit halogenorganischen
Verbindungen beschichtete Hölzer sowie mit organischen sowie anorganischen
Holzschutzmitteln behandelte Hölzer gehören nach BUND-Lesart
in die Sonderabfallverbrennungsanlage und die Sonderabfalldeponie. "Die
Förderung der Verbrennung giftiger Althölzer würde auch
die Nutzung erneuerbarer Energien insgesamt in Misskredit bringen". Ausschließen
will die BBE in jedem Fall PCB-belastetes Holz. Klar scheint, dass der
Altholz-Passus in die voraussichtlich im Juli verabschiedete Altholz-Verordnung
eingeht.. (wp,C.A.R.M.E.N.
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