Biomasse-Verordnung: Wo liegt die Grenze zur Entsorgung?

(Quelle: C.A.R.M.E.N. 1.6.2000)

In der Woche vom 22. bis 28. Mai wird es spannend für die Biomasse-Verordnung. Nach den Bundesministerien, Ländern und Verbänden sind nun die Parlamentarier am Zug. Ob die Verordnung vor der Sommerpause verabschiedet werden kann, hängt vom Bundesrat ab. Am 10 Mai haben dem Vernehmen nach die Ländervertreter zumindest keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet, Änderungsanträge könnten das Gesetzgebungsverfahren jedoch verzögern. Ende Mai soll die angepaßte Verordnung vom Bundestag verabschiedet werden.

Inzwischen wird munter spekuliert. Was darf rein, was bleibt draußen? Zur Debatte stehen unter anderem Altholz, Biodiesel und Klärschlamm. Der C.A.R.M.E.N.-Vertreter Gilbert Krapf warf bei der Anhörung am 12. Mai die grundsätzlich Frage auf, ob eine Negativliste nicht zweckdienlicher als eine Positivliste sei, die zukünftige Entwicklungen nicht berücksichtigen könne.

Starke Front gegen Klärschlamm

Strittiger "Beitrittskandidat" ist Klärschlamm: Die Biogas-Lobby möchte ihn neben Alkoholen, Methanol aus der Biodieselproduktion, Essigsäure aus der Vitaminherstellung, Prozesswasser, Haushalts und Mischabwässern aufnehmen, wenn er denn in Biogas-Anlagen eingesetzt wird. Für Klärschlamm macht sich auch die Bundesinitiative BioEnergie (BBE) stark. Deren Geschäftsführer Norbert Geisen, nach möglichen Imageschäden für den Biomasse-Begriff gefragt, weiß: "Das ist ein schmaler Grat, auf dem wir wandeln". Für das Bundesumwelt- und -landwirtschaftsministerium kommt Klärschlamm nicht in Frage. "Wenn wir allen Dreck rein geben, geht das Image flöten", sagt Dr. Gerhard Rech, Referatsleiter Nachwachsende Rohstoffe im Bundeslandwirtschaftsministerium (BML). Rech weist darauf hin, dass die Hereinnahme von Klärschlamm in die Verordnung gegen den Geist des EEG verstoße, in der tatsächlich die Rede von den "sogenannten neuen Erneuerbaren Energien" ist. Auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) ist gegen diese Erweiterung."

Biodiesel (Rapsmethylester) auf der Positivliste begrüßten nach Angaben verschiedener Verbandsvertreter nahezu alle Verbandvertreter. Gerhard Rech vom BML befürchtet indes, dass die Parlamentarier "versuchen werden, Biodiesel auszuschließen, weil sie der falschen Annahme unterliegen, dass natives Rapsöl ökologisch besser als sei als Biodiesel". Auch Bernhard Dreher vom Umweltbundesamt will nichts gegen Biodiesel einwenden und verweist auf dessen Einsatz in einem BHKW im Berliner Reichstag.

Welche Althölzer dürfen rein?

Stark belastete Althölzer schließt das EEG aus. Wo liegt die Grenze? Das EEG hat pragmatisch formuliert: "Es kommt dem Gesetzgeber im Ergebnis darauf an, dass mit dem jeweiligen Verfahren die in der Biomasse enthaltenen Schadstoffe so weit wie möglich in den Reststoffen konzentriert und nicht über den Luft- und Wasserpfad weiter verbreitet werden."

Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kommen nur die Altholzkategorien A I und A II in Frage: naturbelassenes Holz und gestrichenes, lackiertes und beschichtetes Holz sowie Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten und geleimtes Holz. Hochbelastete Hölzer, mit halogenorganischen Verbindungen beschichtete Hölzer sowie mit organischen sowie anorganischen Holzschutzmitteln behandelte Hölzer gehören nach BUND-Lesart in die Sonderabfallverbrennungsanlage und die Sonderabfalldeponie. "Die Förderung der Verbrennung giftiger Althölzer würde auch die Nutzung erneuerbarer Energien insgesamt in Misskredit bringen". Ausschließen will die BBE in jedem Fall PCB-belastetes Holz. Klar scheint, dass der Altholz-Passus in die voraussichtlich im Juli verabschiedete Altholz-Verordnung eingeht.. (wp,
C.A.R.M.E.N. )