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KfW
fördert den Bau von Biogasanlagen
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Jana
Hentschel, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Berlin
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Regenerative
Energien haben Konjunktur: Im September vergangenen Jahres rief das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Marktanreizprogramm zur Förderung
erneuerbarer Energien ins Leben, mit dem Investitionen in natürliche Energiequellen
durch zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse gefördert werden.
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Finanziert
werden Solarkollektoranlagen, Wasserkraftanlagen, geothermische Anlagen,
Wärmepumpen sowie Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse und Biogasanlagen.
Das Programm wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und vom
Bundesamt für Wirtschaft (BAW) in Eschborn betreut und umgesetzt: Für
kleinere Vorhaben können Investoren vom BAW Zuschüsse erhalten. Größere
Vorhaben sowie ausschließlich Biogas-, Wasserkraft- und geothermische
Anlagen werden von der KfW gefördert. Neben Land- und Forstwirten gehören
zum Antragstellerkreis auch Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften,
freiberuflich Tätige, Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
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Mit
der Einführung des Erneuerbaren Energie-Gesetzes (EEG) im Frühjahr diesen
Jahres ist der Bau von Biogasanlagen noch attraktiver geworden: Wird Strom
mit diesen Anlagen erzeugt und ins öffentliche Netz eingespeist, beträgt
die gesetzliche Einspeisevergütung mindestens 0,20 DM je Kilowattstunde.
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Biogasanlagen
werden im Rahmen des Programms zur Förderung erneuerbarer Energien ausschließlich
über zinsgünstige KfW-Darlehen gefördert, mit denen sich bis zu 100% der
Investitionskosten zu einem günstigen Zinssatz finanzieren lassen. Der
Effektivzinssatz beträgt z.Zt. bei einer 10-jährigen Laufzeit des Darlehens
5,18 % p.a. (Stand. 19.06.00). Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 20
Jahre, zudem sind bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Darüber
hinaus gibt es zusätzliche Zuwendungen, die in Form des Teilschulderlasses
in das Darlehen einfließen und die in ihrer Höhe von der installierten
elektrischen Anschlussleistung abhängen. Maximal beträgt der Teilschulderlass
30 % der Investitionskosten, höchstens 300.000 DM je Einzelanlage. Der
Teilschulderlass wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises gewährt und
im Regelfall auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet.
Da für die Gewährung des Teilschulderlasses verschiedene Voraussetzungen
zu erfüllen sind, ist dieser auf einer speziellen Anlage (KfW-Form 142551)
zusammen mit dem Kreditantrag unter Angabe der Programmnummer 128 "Programm
zur Förderung erneuerbarer Energien" bei einer Bank oder Sparkasse zu
beantragen. Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor,
sondern ausschließlich über Kreditinstitute.
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Eine
Besonderheit trifft allerdings für gewerbliche Antragsteller zu, solange
das Programm noch nicht von der EU notifiziert worden ist: Gewerbliche
Antragsteller können bis auf weiteres eine Zusage nur unter der so genannten
de-minimis-Regelung, d.h. max. Beihilfen i.H.v. 100.000 Euro innerhalb
von drei Jahren erhalten. Die Beihilfe umfasst die Unterstützung durch
den Restschulderlass und die Zinsverbilligung des Darlehens. Der de-minimis-Wert
wird von der KfW bei Zusage für den jeweiligen Einzelfall ermittelt und
dem Kreditnehmer mitgeteilt.
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An
einem Beispiel soll die Förderung einer Biogasanlage deutlich gemacht
werden: Die Hans Förster GbR plant den Bau einer Biogasanlage auf dem
eigenen Bauernhof mit einer elektrischen Anschlussleistung von 56 kW.
Die Investitionskosten betragen 400.000 DM, wobei die GbR über eigene
Mittel in Höhe von 100.000 DM verfügt. Für die verbleibende Finanzierungslücke
in Höhe von 300.000 DM beantragt die GbR über ihre Hausbank ein zinsgünstiges
Darlehen aus dem Programm zur Förderung erneuerbarer Energien der KfW.
Die GbR erhält neben dem Darlehen von 300.000 DM einen von der installierten
elektrischen Anschlussleistung abhängigen Teilschulderlass. Dieser beträgt
bei 56 kW 120.000 DM. Effektiv würde die GbR damit 180.000 DM zzgl. Zinsen
und Nebenkosten tilgen.
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Weitere
Fragen zum Programm beantwortet bundesweit zum Ortstarif das KfW-Informationszentrum
unter Tel. (01801) 33 55 77 oder email iz@kfw.de.
Bei Formularbestellungen hilft der Bestellservice der KfW unter Tel. (0
69) 74 31- 42 77 oder Fax -3994. Im Internet ist die KfW unter www.kfw.de
zu finden.
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