KfW fördert den Bau von Biogasanlagen
Jana Hentschel, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Berlin
Regenerative Energien haben Konjunktur: Im September vergangenen Jahres rief das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien ins Leben, mit dem Investitionen in natürliche Energiequellen durch zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse gefördert werden.
Finanziert werden Solarkollektoranlagen, Wasserkraftanlagen, geothermische Anlagen, Wärmepumpen sowie Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse und Biogasanlagen. Das Programm wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und vom Bundesamt für Wirtschaft (BAW) in Eschborn betreut und umgesetzt: Für kleinere Vorhaben können Investoren vom BAW Zuschüsse erhalten. Größere Vorhaben sowie ausschließlich Biogas-, Wasserkraft- und geothermische Anlagen werden von der KfW gefördert. Neben Land- und Forstwirten gehören zum Antragstellerkreis auch Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, freiberuflich Tätige, Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Mit der Einführung des Erneuerbaren Energie-Gesetzes (EEG) im Frühjahr diesen Jahres ist der Bau von Biogasanlagen noch attraktiver geworden: Wird Strom mit diesen Anlagen erzeugt und ins öffentliche Netz eingespeist, beträgt die gesetzliche Einspeisevergütung mindestens 0,20 DM je Kilowattstunde.
Biogasanlagen werden im Rahmen des Programms zur Förderung erneuerbarer Energien ausschließlich über zinsgünstige KfW-Darlehen gefördert, mit denen sich bis zu 100% der Investitionskosten zu einem günstigen Zinssatz finanzieren lassen. Der Effektivzinssatz beträgt z.Zt. bei einer 10-jährigen Laufzeit des Darlehens 5,18 % p.a. (Stand. 19.06.00). Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 20 Jahre, zudem sind bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Zuwendungen, die in Form des Teilschulderlasses in das Darlehen einfließen und die in ihrer Höhe von der installierten elektrischen Anschlussleistung abhängen. Maximal beträgt der Teilschulderlass 30 % der Investitionskosten, höchstens 300.000 DM je Einzelanlage. Der Teilschulderlass wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises gewährt und im Regelfall auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet. Da für die Gewährung des Teilschulderlasses verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen sind, ist dieser auf einer speziellen Anlage (KfW-Form 142551) zusammen mit dem Kreditantrag unter Angabe der Programmnummer 128 "Programm zur Förderung erneuerbarer Energien" bei einer Bank oder Sparkasse zu beantragen. Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute.
Eine Besonderheit trifft allerdings für gewerbliche Antragsteller zu, solange das Programm noch nicht von der EU notifiziert worden ist: Gewerbliche Antragsteller können bis auf weiteres eine Zusage nur unter der so genannten de-minimis-Regelung, d.h. max. Beihilfen i.H.v. 100.000 Euro innerhalb von drei Jahren erhalten. Die Beihilfe umfasst die Unterstützung durch den Restschulderlass und die Zinsverbilligung des Darlehens. Der de-minimis-Wert wird von der KfW bei Zusage für den jeweiligen Einzelfall ermittelt und dem Kreditnehmer mitgeteilt.
An einem Beispiel soll die Förderung einer Biogasanlage deutlich gemacht werden: Die Hans Förster GbR plant den Bau einer Biogasanlage auf dem eigenen Bauernhof mit einer elektrischen Anschlussleistung von 56 kW. Die Investitionskosten betragen 400.000 DM, wobei die GbR über eigene Mittel in Höhe von 100.000 DM verfügt. Für die verbleibende Finanzierungslücke in Höhe von 300.000 DM beantragt die GbR über ihre Hausbank ein zinsgünstiges Darlehen aus dem Programm zur Förderung erneuerbarer Energien der KfW. Die GbR erhält neben dem Darlehen von 300.000 DM einen von der installierten elektrischen Anschlussleistung abhängigen Teilschulderlass. Dieser beträgt bei 56 kW 120.000 DM. Effektiv würde die GbR damit 180.000 DM zzgl. Zinsen und Nebenkosten tilgen.

Weitere Fragen zum Programm beantwortet bundesweit zum Ortstarif das KfW-Informationszentrum unter Tel. (01801) 33 55 77 oder email iz@kfw.de. Bei Formularbestellungen hilft der Bestellservice der KfW unter Tel. (0 69) 74 31- 42 77 oder Fax -3994. Im Internet ist die KfW unter www.kfw.de zu finden.